I-H&S GmbH

    Algemene voorwaarden

    Deze algemene voorwaarden zijn om juridische redenen alleen in het Duits beschikbaar en juridisch bindend. Heeft u vragen in het Nederlands? Neem gerust contact met ons op via info@ihs-gmbh.de.

    § 1 Allgemeines, Geltungsbereich

    (1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der I-H&S GmbH („I-H&S“) und ihren Kunden sowie weiteren Vertragspartnern („Kunde/n“). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde oder Vertragspartner Unternehmer (§ 14 BGB) oder eine juristische Person ist.

    (2) Die AGB gelten für Verträge über den An- und Verkauf und/oder die Lieferung neuer und gebrauchter beweglicher Sachen („Ware“) sowie zugehörige Leistungen (z.B. Montage, Wartung, Reparatur, Umzug) wie in diesen AGB beschrieben.

    (3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn I-H&S ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

    § 2 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses

    (1) Angebote von I-H&S sind freibleibend und unverbindlich. Du stellen Aufforderungen zu Bestellungen dar (invitatio ad offerendum).

    (2) Ein Vertragsverhältnis kommt durch eine Bestellung des Kunden und eine darauf bezogene schriftliche Auftragsbestätigung von I-H&S zustande.

    § 3 Vertragsinhalt, Leistungsumfang

    (1) Der Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach der Auftragsbestätigung von I-H&S.

    (2) Bei der Ware handelt es sich regelmäßig um vollständig und nach Herstellervorgaben überholte TRUMPF-Gebrauchtmaschinen sowie zugehörige Systeme.

    § 4 Software

    (1) Diese AGB gelten auch für den Mit-/Verkauf von Standardsoftware, die für den Betrieb der Maschine notwendig ist.

    (2) Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Vertragssoftware nach vollständiger Bezahlung.

    § 5 Montage

    (1) Die Montage umfasst die Bereitstellung am Lieferort, die Systemverbindung, -kalibrierung, -prüfung und -freigabe durch technisches Personal.

    (2) Der Kunde ist zur Vorbereitung des Montageorts und zur Bereitstellung erforderlicher Betriebsmittel (z.B. Strom, Gase, Hilfskräfte) verpflichtet.

    § 6 Maschinenwartung

    (1) Gegenstand sind regelmäßige, vorbeugende Wartungsleistungen nach Herstellervorgaben. Reparaturleistungen sind nicht Bestandteil der Standardwartung.

    (2) Der Auftraggeber muss uneingeschränkten Zugang zur Maschine gewährleisten und den Arbeitsplatz gereinigt zur Verfügung stellen.

    § 7 Maschinenumzug

    (1) Umfasst den Abbau am Ursprungsort und Aufbau am Bestimmungsort. Transportleistungen (Logistik) sind in der Regel gesondert zu beauftragen.

    (2) Es gelten besondere Stornierungsbedingungen: Bei Absage innerhalb von 10 Werktagen vor Einsatzbeginn werden 50% des Auftragswertes fällig.

    § 8 Lieferfrist und -verzug

    (1) Lieferfristen betragen, sofern nicht anders vereinbart, ca. 10 Wochen ab Vertragsschluss.

    (2) Bei Verzug haftet I-H&S mit einer Schadenspauschale von 0,5% des Nettopreises pro vollendete Woche, maximal jedoch 5% des Gesamtwertes.

    § 9 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme

    (1) Die Gefahr geht mit Auslieferung der Ware an den Spediteur auf den Kunden über.

    (2) Bei Annahmeverzug durch den Kunden berechnet I-H&S Lagerkosten von 5,00 EUR pro Quadratmeter Standfläche pro Kalendertag.

    § 10 Preise und Zahlungsbedingungen

    (1) Rechnungen sind sofort und abzugsfrei fällig. Standard-Zahlungsplan:

    • 30% nach Auftragsbestätigung
    • 65% bei Versandbereitschaft
    • 5% nach Lieferung/Inbetriebnahme

    § 11 Eigentumsvorbehalt

    I-H&S behält sich das Eigentum an den verkauften Waren bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

    § 12 Mängelansprüche des Kunden

    (1) Mängelansprüche setzen voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) nachgekommen ist (Anzeige innerhalb von 5 Werktagen).

    (2) Bei Gebrauchtmaschinen ist der Zustand „überholt nach Herstellervorgaben“ maßgeblich. Das Verwendungsrisiko trägt der Kunde.

    § 13 Sonstige Haftung

    I-H&S haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

    § 14 Verjährung

    Die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt abweichend von gesetzlichen Regelungen 6 Monate ab Lieferung oder Abnahme.

    § 15 Geheimhaltung und Datenschutz

    Die Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller technischen und wirtschaftlichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.

    § 16 Höhere Gewalt

    Ereignisse wie Krieg, Pandemien, Naturkatastrophen oder Streiks befreien I-H&S für die Dauer der Störung von der Erfüllungspflicht.

    § 17 Rechtswahl und Gerichtsstand

    (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Stuttgart.

    Stand: Mai 2026 — I-H&S GmbH, Hans-Bredow-Straße 2, 71522 Backnang

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